Geschäftsordnung

Für die Vorstandsarbeit beschließt die Mitgliederversammlung folgende Geschäftsordnung:

Vorstandssitzung

Vorstandssitzungen sind zeitlich im Voraus für das Geschäftsjahr zu planen.

Einberufung, Einladung und Tagesordnung

Ordentliche Vorstandssitzungen sind halbjährlich durchzuführen. Der Vorsitzende übernimmt die Einladung zur Vorstandssitzung. Die Einladung zur Vorstandssitzung soll den Vorstandsmitgliedern schriftlich zwei Wochen vor der Sitzung zugehen.

Der Vorsitzende ist berechtigt, jederzeit zu einer außerordentlichen Vorstandssitzung unter Mitteilung der zu beratenden Angelegenheiten einzuladen oder wenn dies die Situation des Vereins erfordert.

Weiterhin kann durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder die Einberufung einer außerordentlichen Vorstandssitzung gefordert werden. Kommt der Vorsitzende binnen vier Wochen diesem Verlangen nicht nach, so sind die Vorstandsmitglieder befugt die Einladung nach oben stehenden Vorschriften selbst vorzunehmen.

Folgende Punkte muss die Einladung enthalten:

  • Ort, Datum und Zeit
  • Tagesordnung
  • die zur Beratung und Beschlussfassung erforderlichen Unterlagen

Anträge, die durch die Abteilungen, an den Vorstand herangetragen werden, müssen als separater Tagesordnungspunkt behandelt werden. Alle zum Antrag gehörenden Unterlagen sind für jedes Vorstandsmitglied dem Antrag beizufügen.

Versammlungsleitung

Die Sitzung des Vorstandes leitet der Vorsitzende. Im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Sind beide verhindert ist die Sitzung binnen einer Frist von vier Wochen zu wiederholen.

Beschlussfähigkeit

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte davon anwesend ist.

Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme.

Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Im Übrigen gelten die Satzungsvorschriften.

Beschlüsse werden in geeigneten Richtlinien zusammengefasst.

Worterteilung

Zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung ist zuerst dem jeweiligen Antragsteller bzw. dem Berichterstatter das Wort zu erteilen. Über einen Antrag auf „Schluss der Debatte“ ist unverzüglich abzustimmen. Ergibt sich eine Mehrheit für den Antrag, dürfen Ausführungen zum letzten Beratungsgegenstand auch unter „Verschiedenes“ nicht mehr gemacht werden

Nichtöffentlichkeit

Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich. Der Vorsitzende kann mit Zustimmung der Vorstandsmitglieder Dritte zu der Sitzung hinzuziehen oder ihnen die Anwesenheit während der Sitzung gestatten.

Angelegenheiten vertraulicher Natur sollen in Anwesenheit Dritter nicht abschließend entschieden werden.

Protokollierung

Über die Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu fertigen. Der Protokollant wird zu Beginn der Sitzung festgelegt.

Das Protokoll ist ein Ergebnisprotokoll und muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Ort, Datum und Uhrzeit der Sitzung
  • Namen der anwesenden und entschuldigten Vorstandsmitglieder
  • die zu den einzelnen Tagesordnungspunkten gefassten Beschlüsse oder ein kurzes Ergebnis der Beratung
  • den Tag der nächsten Sitzung

Das Protokoll wird innerhalb von zwei Wochen nach der Vorstandssitzung gefertigt und ist vom Protokollierenden und Vorsitzenden abzuzeichnen. Das Protokoll wird jedem Vorstandsmitglied unverzüglich übersandt und ist in der Geschäftsstelle aufzubewahren.

Entscheidungen, die auf Grundlage von Anträgen einer Abteilung getroffen werden, müssen der Abteilung umgehend schriftlich mitgeteilt werden.

Geschäftsstelle und Korrespondenz

Der Vorstand richtet eine Geschäftsstelle ein. Die Anschrift des Vereins ist im Schriftverkehr anzugeben.

Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass sämtliche eingehende und ausgehende Post nur durch die Geschäftsstelle, den Vorstand oder die Abteilungsleiter erledigt wird. Soweit genannter Personenkreis Vereinskorrespondenz unmittelbar empfängt oder absendet, ist dafür zu sorgen, dass der Eingang bzw. eine Mehrfertigung des Schreibens alsbald zu den Vereinsakten in der Geschäftsstelle gelangt.

Es ist genau ein Posteingangs- und Postausgangsbuch im Verein.

Aktenhaltung

Das in der Geschäftsstelle anfallende Schriftgut ist nach sachlichen Gesichtspunkten zu ordnen und aufzubewahren. Mitgliedern des Vorstandes ist auf Verlangen jederzeit geeignete Einsicht in die Geschäftsunterlagen zu gewähren.

Aufgabenaufteilung innerhalb des Vorstandes

Die Aufteilung der vom Vorstand im Rahmen seiner Geschäftsführung zu erledigenden Aufgaben auf die einzelnen Vorstandsmitglieder regelt eine „Anlage zur Geschäftsordnung“.

Geschäftsordnung und „Anlage zur Geschäftsordnung“ sind für die Mitglieder des Vereins verbindlich. Die Geschäftsordnung tritt an dem Tage, an dem sie beschlossen wird, in Kraft. Damit verliert die Geschäftsordnung vom 11. Mai 1998 ihre Gültigkeit.

Beitragsordnung

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
  2. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung der Beiträge an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
  3. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten am 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
  4. Die Aufnahmegebühr beträgt 5,00 Euro.
  5. Der monatliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt:
    Beitragsklasse Beitragsart Beitragshöhe (monatlich) bis 31.12.2017 Beitragshöhe (monatlich) ab 01.01.2018
    1 Mitglieder unter 18 Jahre 5,00 Euro 6,50 Euro
    2 Mitglieder über 18 Jahre 6,00 Euro 8,00 Euro
    3 Ehrenmitglieder beitragsfrei
    Funktionäre und Übungsleiter des Vereins
    Fördernde Mitglieder
    4 Menschen mit Geistiger Behinderung ohne Einkommen mit/ ohne Verordnung 4,00 Euro
    Gymnastik ohne Verordnung 8,00 Euro
    Freiwillige Mitgliedschaft Gymnastik mit Verordnung 5,00 Euro
    Aktuelle Beiträge Abt. ReBeGu Wassergymnastik ohne Verordnung 8,00 Euro + 8,00 Euro Zusatz Wasser
      Freiwillige Mitgliedschaft Gymnastik mit Verordnung 8,00 Euro + 3,00 Euro Zusatz Wasser
    5 Zusatzbeitrag Abteilung Volleyball für Mitglieder unter 18 Jahre 1,00 Euro
    6 Zusatzbeitrag Abteilung Volleyball für Mitglieder über 18 Jahre 2,00 Euro
  6. Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung, Abteilungsbeiträge und Umlagen erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben
  7. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstermin bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  8. Weitere Ermäßigungen sind unzulässig.
  9. Jedes Mitglied, welches in mehreren Abteilungen trainiert, zahlt einen zusätzlichen Beitrag von 2,00 Euro je zusätzlicher Abteilung und Monat.
  10. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Kassenwart vorzulegen.
  11. Änderungen der persönlichen Angaben sind zeitnah mitzuteilen.
  12. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Landessportbundes Sachsen enthalten.
  13. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 15. März und 15. September eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Beitragskonto des Vereins ist:
    Kreditinstitut Raiffeisen-Volksbank Niederschlesien eG
    IBAN DE69 8559 1000 4518 0309 01
    BIC GENODEF1GR1
  14. Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
  15. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge halbjährlich bis spätestens zum 15. März und 15. September eines jeden Jahres bei den Kassierern der Abteilungen oder überweisen auf das oben genannte Konto. Abweichende Zahlungsmodalitäten sind gesondert beim Abteilungsvorstand zu beantragen.
  16. Ab der zweiten Mahnung werden Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung erhoben.
  17. Gebühren, die durch Lastschriftrückläufer entstehen, sind durch das Mitglied auszugleichen.
  18. Bei Vereinsaustritt ist der Beitrag in voller Höhe für das laufende Quartal zu entrichten.
  19. Für zusätzliche Sportangebote gelten gesonderte Gebühren.
  20. Die Mitgliederverwaltung erfolgt digital. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
  21. Diese Ordnung wurde durch die Mitglieder zur Gesamtmitgliederversammlung am 25.03.2014 beschlossen und tritt rückwirkend ab dem 01.01.2014 in Kraft. Damit verlieren ab diesem Zeitpunkt alle vorherigen Beitragsordnungen ihre Gültigkeit.