Geschäftsordnung

Für die Vorstandsarbeit beschließt die Mitgliederversammlung folgende Geschäftsordnung:

Vorstandssitzung

Vorstandssitzungen sind zeitlich im Voraus für das Geschäftsjahr zu planen.

Einberufung, Einladung und Tagesordnung

Ordentliche Vorstandssitzungen sind halbjährlich durchzuführen. Der Vorsitzende übernimmt die Einladung zur Vorstandssitzung. Die Einladung zur Vorstandssitzung soll den Vorstandsmitgliedern schriftlich zwei Wochen vor der Sitzung zugehen.

Der Vorsitzende ist berechtigt, jederzeit zu einer außerordentlichen Vorstandssitzung unter Mitteilung der zu beratenden Angelegenheiten einzuladen oder wenn dies die Situation des Vereins erfordert.

Weiterhin kann durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder die Einberufung einer außerordentlichen Vorstandssitzung gefordert werden. Kommt der Vorsitzende binnen vier Wochen diesem Verlangen nicht nach, so sind die Vorstandsmitglieder befugt die Einladung nach oben stehenden Vorschriften selbst vorzunehmen.

Folgende Punkte muss die Einladung enthalten:

  • Ort, Datum und Zeit
  • Tagesordnung
  • die zur Beratung und Beschlussfassung erforderlichen Unterlagen

Anträge, die durch die Abteilungen, an den Vorstand herangetragen werden, müssen als separater Tagesordnungspunkt behandelt werden. Alle zum Antrag gehörenden Unterlagen sind für jedes Vorstandsmitglied dem Antrag beizufügen.

Versammlungsleitung

Die Sitzung des Vorstandes leitet der Vorsitzende. Im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende. Sind beide verhindert ist die Sitzung binnen einer Frist von vier Wochen zu wiederholen.

Beschlussfähigkeit

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte davon anwesend ist.

Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme.

Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Im Übrigen gelten die Satzungsvorschriften.

Beschlüsse werden in geeigneten Richtlinien zusammengefasst.

Worterteilung

Zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung ist zuerst dem jeweiligen Antragsteller bzw. dem Berichterstatter das Wort zu erteilen. Über einen Antrag auf „Schluss der Debatte“ ist unverzüglich abzustimmen. Ergibt sich eine Mehrheit für den Antrag, dürfen Ausführungen zum letzten Beratungsgegenstand auch unter „Verschiedenes“ nicht mehr gemacht werden

Nichtöffentlichkeit

Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich. Der Vorsitzende kann mit Zustimmung der Vorstandsmitglieder Dritte zu der Sitzung hinzuziehen oder ihnen die Anwesenheit während der Sitzung gestatten.

Angelegenheiten vertraulicher Natur sollen in Anwesenheit Dritter nicht abschließend entschieden werden.

Protokollierung

Über die Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu fertigen. Der Protokollant wird zu Beginn der Sitzung festgelegt.

Das Protokoll ist ein Ergebnisprotokoll und muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Ort, Datum und Uhrzeit der Sitzung
  • Namen der anwesenden und entschuldigten Vorstandsmitglieder
  • die zu den einzelnen Tagesordnungspunkten gefassten Beschlüsse oder ein kurzes Ergebnis der Beratung
  • den Tag der nächsten Sitzung

Das Protokoll wird innerhalb von zwei Wochen nach der Vorstandssitzung gefertigt und ist vom Protokollierenden und Vorsitzenden abzuzeichnen. Das Protokoll wird jedem Vorstandsmitglied unverzüglich übersandt und ist in der Geschäftsstelle aufzubewahren.

Entscheidungen, die auf Grundlage von Anträgen einer Abteilung getroffen werden, müssen der Abteilung umgehend schriftlich mitgeteilt werden.

Geschäftsstelle und Korrespondenz

Der Vorstand richtet eine Geschäftsstelle ein. Die Anschrift des Vereins ist im Schriftverkehr anzugeben.

Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass sämtliche eingehende und ausgehende Post nur durch die Geschäftsstelle, den Vorstand oder die Abteilungsleiter erledigt wird. Soweit genannter Personenkreis Vereinskorrespondenz unmittelbar empfängt oder absendet, ist dafür zu sorgen, dass der Eingang bzw. eine Mehrfertigung des Schreibens alsbald zu den Vereinsakten in der Geschäftsstelle gelangt.

Es ist genau ein Posteingangs- und Postausgangsbuch im Verein.

Aktenhaltung

Das in der Geschäftsstelle anfallende Schriftgut ist nach sachlichen Gesichtspunkten zu ordnen und aufzubewahren. Mitgliedern des Vorstandes ist auf Verlangen jederzeit geeignete Einsicht in die Geschäftsunterlagen zu gewähren.

Aufgabenaufteilung innerhalb des Vorstandes

Die Aufteilung der vom Vorstand im Rahmen seiner Geschäftsführung zu erledigenden Aufgaben auf die einzelnen Vorstandsmitglieder regelt eine „Anlage zur Geschäftsordnung“.

Geschäftsordnung und „Anlage zur Geschäftsordnung“ sind für die Mitglieder des Vereins verbindlich. Die Geschäftsordnung tritt an dem Tage, an dem sie beschlossen wird, in Kraft. Damit verliert die Geschäftsordnung vom 11. Mai 1998 ihre Gültigkeit.